Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Versorgung der Mitglieder mit Nahversorgungseinrichtungen, einschließlich Dienstleistungen für den täglichen Bedarf (Vermittlung von Post- und Paketdienstleistungen).