Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit.
Gegenstand
Der Abschluss von Rahmenverträgen und die Vermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen und Lieferungsverträgen jedweder Art im Rahmen einer Immobilienverwaltung, z. B. Wartungsverträge, Energiebezugsverträge, Zugangsverträge für Medien u.ä.