Gesellschaftsvertrag vom 30.01.1921 zuletzt geändert am 22.10.2001
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7
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2006.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung: Sonderband III Blatt 699
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 25.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 4, 6, 9, 10, 11, 15, 16, 18, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 30, 31, 33, 35, 42 und 43 beschlossen.
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1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 25.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 46 beschlossen.
Eintragungstext
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6
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 14.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2018 und 14.05.2018 die Genossenschaft "Genossenschaftsbank Meckenbeuren eingetragene Genossenschaft", Meckenbeuren (Amtsgericht Ulm GnR 630013) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Eintragungstext
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6
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 12.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder(, § 15 (Vertretung), §16 (Aufgaen und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten ), § § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversmmlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenveranstalung durchgeführten Generalversammlung), § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch die Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung, die Veräußerung, die Vermietung, die Vermittlung und die Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen Immobilien jeglicher Art. Die Ausdehung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.