Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.11.2006.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 02.04.1953
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
4
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 411 ff
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 03.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen),
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtrat), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 42 (Bekanntmachungen), und § 44 (Auflösung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Eintragung laufende Nummer 4 wird hinsichtlich § 16 von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Eintragungstext
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6
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
§ 16 (Pflichten der Mitglieder)
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 02.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 28 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und § 35 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen..
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 03.07.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Eintrittsgeld) und 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 02.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Statut vom 14.10.1999 mit Änderungen, zuletzt geändert am 02.07.2020
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreit werden.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied (018)
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien sowie alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaues, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann an ihre Mitglieder Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz übernehmen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Die Nachschußpflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf höchstens den Gesamtbetrag von drei Geschäftsanteilen.