| Gegenstand | Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln; hierzu zählen insbesondere alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freitzeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann ferner alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaues, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen, Beteiligungen sind zulässig. |