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Amtsgericht
Genossenschaftsregister
Bei
Genossen-
schaften
mit
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a)
Firma
beschränkter
-
Nr.
ger
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Haftpflicht
.
b)
Sitz
(Ort
der
a)
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a)
Vorstand
Rechtsverhältnisse
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Zweigniederlassung)
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Geschäßs-
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Liquidatoren
c)
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des
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.
Unternehmens
b)
Höchstzahl
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Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
der
Geschäfts-
anteile
je
Genosse
6
1
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Weinbau-
und
Vertriebs-
‚Eine
Nach-
Karl-Heinz
Hambrecht,
15.
Juni
1992,
Die
Bekanntma
end:
:a)
06.
Mai
1993
i
genossenschaft
Buchholz
eG
schußpflicht,
flicht
Gastwirt
in
Sexau
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er
Mit-
Bernhard
Reichenbach,
;b)
Waldkirch-Buchholz
"glieder
k£m.
Angestellter
in
EIER
|
Waldkirch-Buchholz
„a)
Einkauf
und,
Verkauf
keller-
"nicht.
nicht.
:
Bettina
Schätzle
in
wirtschaftlicher
Gebrauchs
|
Waldkirch-Buchholz
und
Verbrauchsaüter
i
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inrichtungen.
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Statut
Blatt
1
2
en
Veeksur
von
Maren.
Zwei
Vorstandsnitälieder
können
zechtsverbinglich
für
die
der
Reg.
Akten
i
i
(Sonderband)
|
(gesetzliche
Vertretung).
Die
Vorschriften
or
Erteitung
von
Prokura
und
den
ET
2
ie)
a)
Verkauf
von
Wein,
Sekt,
|;
Keine
|
Durch
Beschluß
der
Generalversammlung
vom
2.
April
2001
ia)
23.
Juli
|
Spirituosen
und
ande-
!
Nach-
|
wurden
unter
anderem
der
Gegenstand
des
Unternehmens
i
2003
.
ren
Erzeugnissen,
die
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schuss-
!
neu
gefasst
und
ein
neues
Statut
angenommen.
un
%
aus
Trauben
oder
Wein
:
pflicht
|
|
Kautmanı
euer
hergestellt
sind.
|
der
Genos-
|
|
Die
Genossenschaft
wird
durch
zwei
Vorstandsmitglieder
|
Rechtspfl
b)
Ein-
und
Verkauf
von
I
sen.
h
:
gemeinschaftlich
vertreten.
|
j
Waren.
i
i
|
c)
Beteiligung
an
Unter-
|
i
|
Bekanntmachungen
der
Genossenschaft
werden
unter
ihrer
|b)
Gen.Vers.
nehmen,
die
dem
Zweck
i
;
Firma
im
dem
Mitteilungsblatt,
das
von
den
Gemeinden
beschl.
und
Gegenstand
des
i
’
|
Waldkirch
und
Sexau
benutzt
wird,
veröffentlicht.
So.bd.
Unternehmens
dienen.
|
|
Ist
die
Bekanntmachung
in
diesem
Blatt
unmöglich,
so
i
Ss.
85.;
|
i
|
wird
bis
zur
Bestimmung
anderer
Bekanntmachungsorgane
i
Statut
durch
die
Generalversammlung
diese
durch
unmittelbare
i
Ss.
87
££.
Benachrichtigung
sämtlicher
Mitglieder
einberufen.
'In
allen
übrigen
Fällen
erfolgen
die
Veröffent-
lichungen
bis
zur
Bestimmung
anderer
Bekanntmachungs-
organe
im
Bundesanzeiger.
Bei
der
Bekanntmachung
sind
die
Namen
der
Personen
anzugeben,
von
denen
sie
ausgeht.
Best.-Nr.
1077
a
Fortsetzung
Rückseite
Karteikarte
für
das
Genossenschaftsregister
(A3,
9.67,
3000,
Z)
i
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Amts
ge
richt
2620
Emmanehmnd
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Bei
Genossen-
schaften
mit
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beschränkter
Nr.
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Sitz
(O
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Haftpflicht
itz
(Ort
der
Eintragung
Zweigniederlassung)
al
nah
c)
Gegenstand
des
anteil
Unternehmens
b)
Höchstzahl
der
Geschäfls-
anteile
je
Genosse
Vorstand
Liquidatoren
Genossenschaftsregister
Rechtsverhältnisse
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
Tag
der
Eintragung
und
3
Aufgrund
der
Verordnung
des
Justizministeriums
Baden-
Württemberg
vom
11.04.2006
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Durch
Anordnung
des
Oberlandesgerichts
Karlsruhe
vom
12.04.2006
sind
die
Ortskennzeichen
W
bzw.
WK
entfallen;
stattdessen
wurde
dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Waldkirch
die
Kennziffer
28
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
sen
Blatt